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08. Januar 2026Gutachten & Recht

Freie Gutachterwahl: Ihr Recht nach dem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie wichtige Rechte – eines davon ist die freie Wahl des Gutachters. Lassen Sie sich von niemandem vorschreiben, wen Sie beauftragen!

Was bedeutet freie Gutachterwahl?

Als Geschädigter eines Unfalls dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen frei wählen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben oder Sie zu einem ihrer Partnergutachter schicken.

Warum ist das wichtig?

Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Er dokumentiert den Schaden vollständig und ermittelt den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert sowie die Wertminderung – ohne Rücksicht auf die Interessen der Versicherung.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Sie müssen nicht in Vorkasse treten – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Was tun, wenn die Versicherung Druck macht?

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Versicherungen versuchen manchmal, Geschädigte zu ihren eigenen Gutachtern zu schicken. Das ist Ihr gutes Recht abzulehnen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne kostenlos.

Rufen Sie uns an: 0170 9921466 – Wir sind für Sie da!